Durch Klicken auf die Buttons unten öffnet sich das jeweilige Formular in einem neuen Browser-Fenster.
Wichtige Information der Kreisverwaltung Neuwied an alle Eltern sowie Schülerinnen und Schüler,
die für das Schuljahr 2024/25 eine Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch die Kreisverwaltung Neuwied zur Schule begehren
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schülerinnen und Schüler,
durch die Einführung des Deutschlandtickets im vergangenen Jahr, ist ein Großteil der Schülerinnen und Schüler im Besitz einer solchen Fahrkarte (Chipkarte oder Handyticket), welche durch die Kreisverwaltung Neuwied bestellt wurde.
Wir möchten insbesondere die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, IGS, Fachoberschulen und der Waldorfschule, vor Schuljahresende noch einmal darauf hinweisen, dass es sich beim dem ausgehändigten Deutschlandticket – unabhängig von dem Gültigkeitsdatum auf der Chipkarte – grundsätzlich um ein Jahres-Abo handelt.
Das bedeutet konkret:
Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II:
- Im Bereich der Sekundarstufe II ist weiterhin ein jährlicher Antrag auf Fahrtkostenübernahme zu stellen. Sollte uns ein neuer Antrag für das Schuljahr 2024/25 nicht bis spätestens 15.06.2024 zur Prüfung erreicht haben, wird das bestehende Deutschlandticket (egal ob Handy- oder Chipkartenticket) zum 31.07.2024 inaktiv gestellt.
- Das Deutschlandticket wird dann ab dem 01.08.2024 nicht mehr gültig sein (Achtung: ab dann können Strafzahlungen für etwaiges Fahren ohne Fahrschein die Folge sein!)
- Wenn uns der Antrag auf Fahrtkostenübernahme jedoch rechtzeitig bis zum 15.06.2024 erreicht und Sie weiterhin zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören, wird das bereits ausgehändigte Deutschlandticket ab dem 01.08.2024 um ein weiteres Jahr verlängert.
Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I:
- Im Bereich der Sekundarstufe I ist ein Antrag auf Fahrtkostenübernahme grundsätzlich nur einmal zu stellen. Das Deutschlandticket wird bis zum Abschluss der 10. Klasse also automatisch ab dem 01.08.2024 um ein Jahr verlängert.
- anhand der Meldung der Schulen haben wir die Chipkarten der Schülerinnen und Schüler, die nach der 9. Klasse abgehen gelöscht. Bei Änderungen bitte Meldung an die Kreisverwaltung Neuwied auch bei Schülern, die eine Klasse wiederholen und die Chipkarte weiter benötigen.
Ein Neuantrag ist allerdings dann zwingend notwendig, wenn ein Schul- oder Wohnortwechsel stattfindet.
Hinweise der Kreisverwaltung (2023/2024)
Im Hinblick auf die neuen Anträge für das Schuljahr 2023/2024 bitten wir folgendes zu beachten:
- Wie auch zuvor ist bei jeder Änderung (Schulwechsel oder Umzug) ein neuer Antrag zu stellen. Das Deutschlandticket kann in diesem Fall jedoch behalten werden, da es nicht mehr individuell nur für eine Fahrstrecke gültig ist. Sollten wir nach Prüfung bei uns feststellen, dass ein Schüler oder eine Schülerin keinen Anspruch auf die Übernahme von Schülerbeförderungskosten mehr hat, werden wir das ausgehändigte Ticket in unserem ablehnenden Bescheid zurückfordern.
- Durch die neuen Formate des Deutschlandtickets ist es für uns wichtiger denn je, dass wir auch über Änderungen der Adressen oder Namen umgehend informiert werden.
- Bei einem Verlust des Deutschlandtickets möchten wir Sie bzw. die Eltern weiterhin bitten sich direkt mit dem Verkehrsunternehmen in Verbindung zu setzen, da wir den Fahrkartenverlust nicht bearbeiten können. Nachfolgend haben wir Ihnen nochmal die Kontaktdaten der jeweiligen Verkehrsunternehmen zusammengestellt:
- Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG): 02241-4990
- Koblenzer Verkehrsbetriebe (Koveb): 0261-40220000
- Fribus: 02654-9869969
- Die Ausgabe der Deutschlandtickets erfolgt wie auch in den letzten Schuljahren am ersten Schultag nach den Sommerferien über die Schule, wobei sich die Anzahl der Tickets durch das Format des Handytickets reduziert hat. Auch sind die Schülerinnen und Schüler von der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG) bereits seit Mai 2023 mit Chipkarten ausgestattet wurden, die eine Gültigkeit von 5 Jahren haben.